Grundsätzlich ist jeder willkommen, des sich für das Thema interessiert. Ist die Schulung aber überbucht, kann es erforderlich sein, auf den nächsten Schulungstermin auszuweichen.
Sportschützen des DSB
Die Schulung basiert auf dem Sachkundeordner des WSV1850 e.V. und richtet sich daher primär an Sportschützen des DSB.
Sportschützen anderer Dachverbände
Die Gesetzliche Grundlage dafür, dass ich diese Schulung abhalten darf, bilden
- Die Tatsache, dass ich am 04./05. 07.2015 an dem Lehrgang „Sachkunde für Ausbilder“ des WSV1850 e.V. (DSB) teilgenommen habe.
- 3 Abs. (5) der Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- Schießsportliche Vereine, die einem nach § 15 Abs. 3 des Waffengesetzes anerkannten Schießsportverband angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen.
Eigentlich will ich niemanden „wegschicken“. Problemlos sind auch Doppelmitglieder (Mitglieder eines Schützenvereines der in beiden Dachverbänden Mitglied ist, oder Sportschützen die in verschiedenen Vereinen Mitglied sind, von denen mindestens einer dem DSB angehört. Problematisch sind aber Sportschützen, die nur anderen Vereinen / Dachverbänden angehören.
Personenschützer und Jäger
Die Inhalte meines Lehrgangs sind für Ihren Bedarf nicht zugeschnitten.
Minderjährige Teilnehmer
Minderjährige Teilnehmer benötigen immer eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile und können auch im Rahmen der Schulung nur mit Waffen entsprechend der gesetzlichen Altersgrenzen schießen.
Einzugsgebiet
Wegen der geografischen Lage, richtet sich dieser Lehrgang primär an Sportschützen aus dem Bereich Stuttgart / Leonberg / Ditzingen.
Alle anderen sind selbstverständlich auch herzlich willkommen – müssen dann aber den längeren Anfahrtsweg hinnehmen.