Waffenrecht
Neben dem Waffengesetz (WaffG) ist für uns vor allem die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) relevant.
Waffenverbotszone in Stuttgart
Seit 03.02.2023 gilt in Stuttgart zusätzlich zum Waffenrecht eine Waffenverbotszone. Diese Zonen sind nicht beschildert und gelten nur zu gewissen Uhrzeiten. Ein Legalwaffenbesitzer der innerhalb dieser Uhrzeiten die Waffenverbotszone auch nur mit einer Papierschere (größer als 4 cm lange Klingen) betritt, riskiert seine Zuverlässigkeit und damit alle seine legalen Waffen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Stadt Stuttgart.
https://www.stuttgart.de/leben/sicherheit/sicherheitspartnerschaft/waffenverbotszone/
Bitte beachten Sie, dass auch in anderen Städten ähnliche Regelungen bestehen können.
Bedürfnisbescheinigung
Abhängig davon, was für eine Waffe Sie erwerben möchten, ist zunächst darauf zu achten, dass der richtige Antrag ausgefüllt wird.
Was immer wieder zu Verwirrung führt, ist die Tatsache, dass der Antrag Gelb nicht wirklich der Antrag auf eine gelbe WBK ist sondern vielmehr der Antrag an den Dachverband das Bedürfnis zu bescheinigen. Die eigentliche WBK wird dann bei der zuständigen Behörde mit einem separaten Formular beantragt, bei dem die Bedürfnisbescheinigung eine notwendige Anlage ist, genauso wie das Sachkundezeugnis.
Gleiches gilt auch für den Antrag Grün. Hierbei ist zusätzlich zu beachten, dass für jede einzelne beantragte Waffe eine erneute Bedürfnisbescheinigung notwendig ist.
In beiden Fällen ist auch darauf zu achten, dass die richtige Vereinsnummer eingetragen ist.
Vereinssuche
Für den Fall, dass ich bei der Sachkundeschulung Ihr Interesse an einer weiteren Disziplin geweckt habe, die Sie in Ihrem Erstverein nicht schießen können, oder auch falls Sie einfach nur einen Verein an einem anderen Ort suchen, hilft die Vereinssuche von „Ziel im Visier“.
Jugendschutz
Ab 12 Jahren darf (im Schützenverein) Luftgewehr und Luftpistole geschossen werden. Ab 14 Jahren auch KK und Schrot. Voraussetzung dafür ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
(Bis 16 Jahre muss auch noch eine für die Jugendarbeit geeignete Person anwesend sein – dafür zu sorgen ist dann aber Sache des Vereins.)
Flyer
Flyer mit Informationen zu Schulungsinhalten und zur Anmeldeprozedur für die Sachkundeschulung 2018